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Übersicht
Häufig gestellte Fragen zum Studienplatztausch
Ein Studienplatztausch ist nur möglich, wenn beide Personen im selben Studiengang (z. B. Humanmedizin zu Humanmedizin) und im gleichen Fachsemester eingeschrieben sind. Die Anträge müssen bei den jeweiligen Unis fristgerecht gestellt und genehmigt werden. Erst nach Zustimmung aller beteiligten Hochschulen dürfen sich die Tauschpartner exmatrikulieren und an der Zieluni immatrikulieren. Ein neuer Zulassungsbescheid wird nicht ausgestellt.
Das hängt von der Uni ab. Viele Universitäten akzeptieren mittlerweile Anträge per Post oder digital. Ein persönliches Erscheinen kann jedoch hilfreich sein, um Prozesse zu beschleunigen. In dringenden Fällen oder bei knappen Fristen kann man vorab um eine persönliche Abgabe bitten. Auch Exmatrikulation und Immatrikulation sind oft vor Ort schneller erledigt.
Es lohnt sich, parallel auf mehreren Plattformen aktiv zu sein (z. B. spezielle Facebook-Gruppen, Tauschbörsen oder eigene Tauschplattformen). Neben dem Posten eigener Gesuche sollte man auch aktiv andere Nutzer anschreiben. Geduld zahlt sich aus – nicht jede Suche ist in wenigen Tagen erfolgreich.
Ein persönliches Gespräch (z. B. per Telefon oder Video) hilft, die Motivation und Ernsthaftigkeit einzuschätzen. Gemeinsames Planen und das Teilen relevanter Unterlagen (z. B. Zulassungen) schaffen zusätzliches Vertrauen. Wer strukturiert wirkt und klar kommuniziert, ist meist auch im Tauschprozess verlässlich.
Es gibt keine feste Vorgabe. Entweder beantragen beide den Tausch zunächst separat bei ihrer Heimatuni oder man reicht alle Unterlagen gebündelt erst bei einer der beiden Unis ein. Wichtig: Die Fristen der Unis können sich unterscheiden – also frühzeitig informieren und nichts verpassen
Das variiert je nach Universität und Bearbeitungsweg (postalisch vs. persönlich). Wird alles zügig organisiert und vor Ort erledigt, kann ein Tausch innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein. Per Post oder Mail kann es hingegen mehrere Wochen dauern – also frühzeitig starten.
Unbedingt frühzeitig mit der Uni Kontakt aufnehmen! Häufig lassen sich Unterlagen wie die Immatrikulationsbescheinigung nachreichen, wenn dies vorher vereinbart wurde. Wichtig ist, dass der Antrag selbst und alle anderen Nachweise pünktlich eingehen
In den meisten Fällen: nein. Viele Unis interessieren sich nicht dafür, ob man über Abiturbestenquote, TMS, Nachrückverfahren oder Dienstquote zugelassen wurde. Es gibt jedoch Ausnahmen – z. B. Berlin oder Augsburg prüfen bestimmte Quoten oder Kriterien. Daher: Unbedingt im Vorfeld auf den Websites beider Unis informieren.
Ja, das ist in den meisten Fällen möglich. Wichtig ist, dass man einen regulären Zulassungsbescheid von Hochschulstart hat. Der Tausch ist unabhängig vom Zeitpunkt der Zulassung – egal ob Hauptverfahren oder Nachrückverfahren. Auch ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist bei Landarztquote theoretisch erlaubt – die Verpflichtung zur späteren Tätigkeit bleibt jedoch bestehen.
Teilweise. Ein Tausch kann nur erfolgen, wenn vergleichbare Leistungsnachweise vorliegen. Einige Unis lassen nur zum 1. Klinischen Semester einen Wechsel zu. Manche Regelstudiengänge akzeptieren grundsätzlich keine Studierenden aus Modellstudiengängen – das sollte im Vorfeld abgeklärt werden.
Man kann einen Tauschvertrag abschließen, der zur Verbindlichkeit beiträgt und ggf. Schadenersatzansprüche regelt. Durchsetzen lässt sich ein Tausch darüber zwar nicht, aber die Hürde für ein plötzliches Abspringen steigt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben.
Ja, ein Tausch ist grundsätzlich auch in höheren Semestern möglich – vorausgesetzt, die Fachsemesterzahl stimmt und vergleichbare Leistungen wurden erbracht. Alternativ kann man sich als Ortswechsler ohne Tauschpartner bewerben – etwa, wenn ein Platz im höheren Semester frei wird.