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Bewerbung

Anerkannte Berufstätigkeit

Eine anerkannte Berufstätigkeit im medizinischen Bereich ist eine qualifizierte, staatlich anerkannte Ausbildung oder Berufserfahrung, die im Auswahlverfahren für das Medizinstudium angerechnet werden kann und die Zulassungschancen verbessert.

Celina Köhsl
Celina Köhsl
Anerkannte Berufstätigkeit
Anerkannte Berufstätigkeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine anerkannte Berufstätigkeit im medizinischen Bereich kann die Zulassungschancen für ein Medizinstudium erheblich verbessern.
  • Bewerber*innen mit einer abgeschlossenen, relevanten Berufsausbildung erhalten Zusatzpunkte im Auswahlverfahren.
  • Die Anrechnung erfolgt in der Zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) und im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
  • Besonders Berufe aus der Pflege, Therapie, Diagnostik und dem Rettungswesen werden von Hochschulen anerkannt.
  • Die Mindestdauer der Berufstätigkeit beträgt in der Regel 12 Monate und muss bis zum jeweiligen Stichtag nachgewiesen werden.
  • Eine anerkannte Berufstätigkeit vermittelt nicht nur praktische Erfahrung, sondern fördert auch wichtige Soft Skills für das Medizinstudium.

    Was bedeutet anerkannte Berufstätigkeit?

    Die anerkannte Berufstätigkeit bezeichnet eine abgeschlossene, qualifizierte berufliche Tätigkeit im medizinischen Bereich, die bei der Bewerbung auf ein Medizinstudium in Deutschland angerechnet werden kann. Sie dient als Zusatzqualifikation und kann Bewerber*innen Vorteile im Auswahlverfahren verschaffen. Die Anerkennung erfolgt durch die Hochschulen und Vergabestellen, die bestimmte Kriterien für die Anrechnung festlegen.

    Relevanz der anerkannten Berufstätigkeit im Auswahlverfahren

    In Deutschland werden Medizinstudienplätze über verschiedene Quoten vergeben, darunter die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH). Bei der ABQ (Abiturbestenquote) wird die Berufstätigkeit nicht berücksichtigt. Bewerber*innen mit einer anerkannten Berufstätigkeit können hierbei Vorteile erhalten, da bestimmte Berufe mit Zusatzpunkten honoriert werden. Je nach Hochschule und Auswahlkriterien kann dies die Zulassungschancen erheblich verbessern.

    Welche Berufe werden anerkannt?

    Nicht jede Berufstätigkeit wird gleichermaßen angerechnet. Besonders Berufe aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich sind relevant.

    Anerkannte Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten

    • Altenpfleger*in
    • Anästhesietechnische*r Assistent*in
    • Arzthelfer*in
    • Biologielaborant*in
    • Chemielaborant*in
    • Diätassistent*in
    • Ergotherapeut*in
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
    • Hebamme/Entbindungspfleger
    • Kinderkrankenpfleger*in
    • Krankenpfleger*in
    • Logopäd*in
    • Medizinische*r Fachangestellte*r
    • Medizinisch-technische*r Assistent*in – Funktionsdiagnostik
    • Medizinische*r Technolog*in – Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische*r Assistent*in (MTA)
    • Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
    • Medizinische*r Technolog*in – Laboratoriumsanalytik
    • Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
    • Medizinische*r Technolog*in – Radiologie
    • Medizinlaborant*in
    • Notfallsanitäter*in
    • Operationstechnische*r Angestellte*r
    • Operationstechnische*r Assisten*in
    • Orthoptist*in
    • Pflegefachfrau/-mann
    • Physiotherapeut*in
    • Radiologisch-technische*r Assistent*in (RTA)
    • Rettungsassistent*in
    • Stomatologische*r Pfleger*in
    • Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in
    • Medizinische*r Technolog*in – Veterinärmedizin
    • Zahnarzthelfer*in
    • Zahnärztliche Helfer*in
    • Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
    • Zahntechniker*in

    Bitte beachte: Einschlägige Berufstätigkeiten können nur ab einer Mindestdauer von 12 Monaten berücksichtigt werden. Stichtag für das Erreichen der Mindestdauer ist für ein Sommersemester der 31. Januar des Jahres; für ein Wintersemester für alle Bewerbenden der 31. Juli des Jahres.

    Diese Berufe sind nicht nur inhaltlich mit dem Medizinstudium verwandt, sondern erfordern auch spezifische Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen, die im Studium von Vorteil sind.

    Anforderungen an die Berufstätigkeit

    Damit eine Berufstätigkeit anerkannt wird, muss sie bestimmten Anforderungen entsprechen. In der Regel gelten folgende Kriterien:

    • Abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung in einem relevanten Bereich
    • Berufserfahrung von mindestens einem Jahr (abhängig von der Hochschule)
    • Nachweis der Tätigkeit durch Zeugnisse oder Zertifikate

    Zusätzlich können bestimmte Hochschulen weitere Anforderungen stellen, daher sollten sich Bewerber*innen frühzeitig über die jeweiligen Zulassungsregeln informieren.

    Vorteile einer anerkannten Berufstätigkeit

    Eine anerkannte Berufstätigkeit bietet mehrere Vorteile für angehende Medizinstudenten:

    1. Bessere Zulassungschancen: Durch die Anrechnung im Auswahlverfahren kann sich die Bewerbungsposition verbessern.
    2. Praxiserfahrung: Die Berufstätigkeit vermittelt wertvolle Erfahrungen, die im Medizinstudium hilfreich sind.
    3. Zusätzliche Qualifikationen: Praktische und theoretische Kenntnisse aus dem Beruf erleichtern den Einstieg ins Studium.
    4. Persönliche und fachliche Entwicklung: Der Berufsalltag im medizinischen Bereich fördert wichtige Soft Skills wie Teamarbeit, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit.

    Fazit

    Die anerkannte Berufstätigkeit stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, die Zulassungschancen für das Medizinstudium in Deutschland zu erhöhen. Bewerber*innen, die bereits eine Ausbildung und Berufserfahrung in einem medizinischen Bereich gesammelt haben, profitieren von besseren Bewerbungschancen und einer fundierten praktischen Grundlage für das Studium. Wer sich für eine solche Anrechnung interessiert, sollte sich im Vorfeld genau über die jeweiligen Kriterien der Hochschulen informieren.