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Bewerbung

Anerkannter Dienst

Ein anerkannter Dienst ist eine freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit, die bei der Zulassung zum Medizinstudium in Deutschland positiv berücksichtigt werden kann, indem sie in Auswahlverfahren wie dem AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) und der ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) als Bonus angerechnet wird.

Nils-Andre Stritt
Nils-Andre Stritt
Anerkannter Dienst für die Zulassung zum Medizinstudium.
Anerkannter Dienst für die Zulassung zum Medizinstudium.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der ZEQ (Zusätzliche Eignungsquote) und im AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) wird ein anerkannter Dienst bei der Zulassung berücksichtigt.
  • Der Dienst muss bestimmten Voraussetzungen entsprechen, wie eine Mindestdauer, eine anerkannte Einsatzstelle und die Zuordnung zu einer Zentralstelle.
  • Er bietet rechtliche Vorteile wie Kindergeldanspruch, Waisenrente und Versicherungsschutz, die nicht-anerkannte Dienste nicht gewährleisten.
  • Bewerbungen erfolgen direkt bei den anerkannten Einsatzstellen oder Trägern, die über festgelegte Freiwilligenplätze verfügen.

    Anerkannter Dienst einfach erklärt

    Ein anerkannter Dienst, wie der Bundesfreiwilligendienst erhöht nicht nur deine Zulassungschancen, sondern ermöglicht dir auch, einen Studienplatz für die Dauer des Dienstes zurückzustellen. Nach Abschluss des Dienstes hast du Anspruch auf eine bevorzugte Auswahl im ursprünglichen Studiengang. Um diesen Anspruch wahrzunehmen, musst du nach Dienstende eine Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen einreichen.

    Der anerkannte Dienst bietet dir die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und dich persönlich weiterzuentwickeln. Gleichzeitig leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. In Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Altenpflege oder Umweltschutz unterstützt du hauptamtliche Mitarbeiter*innen. Du hilfst Menschen in verschiedenen Lebenslagen.

    Um einen anerkannten Dienst zu absolvieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Einsatzstellen, an denen Freiwillige tätig sind, müssen offiziell anerkannt sein. Sie müssen sich einer Zentralstelle zuordnen. Jede Einsatzstelle erhält ein jährliches Platzkontingent. Es ist wichtig, dass Freiwillige ihrem Alter und ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden.

    Anerkannte Dienste im fachlich einschlägigen Bereich

    Ehrenamtliche Tätigkeiten (mind. 2 Jahre)

    • ASB (Arbeiter-Samariter-Bund)
    • DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft)
    • DRK/DKMS (Deutsches Rotes Kreuz / Deutsche Knochenmarkspenderdatei)
    • Feuerwehr
    • Johanniter-Unfall-Hilfe
    • Malteser Hilfsdienst
    • THW (Technisches Hilfswerk)

    Freiwilligendienste (mind. 11 Monate)

    • Anderer Dienst im Ausland (ADIA)
    • Bundesfreiwilligendienst
    • Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts
    • Europäischer Freiwilligendienst
    • FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr)
    • FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr)
    • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
    • Freiwilliger Wehrdienst
    • Zivildienst

    Wichtige Fristen

    • Sommersemester: Stichtag 31. Januar des Jahres
    • Wintersemester: Stichtag 31. Juli des Jahres
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    Was ist ein anerkannter Dienst?

    Ein anerkannter Dienst ist ein freiwilliger Einsatz, der dem Gemeinwohl dient. Er findet in Bereichen wie Kinder- und Jugendhilfe, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege statt. Auch in Behindertenhilfe, Kultur, Denkmalpflege, Sport, Zivil- und Katastrophenschutz, Umweltschutz oder Schulen wird er geleistet. Die Freiwilligen unterstützen die hauptamtlichen Beschäftigten, ohne sie zu ersetzen.

    Um als anerkannter Dienst zu gelten, müssen bestimmte Regeln und Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen eine Mindestdauer, die Zuordnung zu einer Zentralstelle und die Beschäftigung in einem der genannten Einsatzbereiche. Ein bekanntes Beispiel ist der Bundesfreiwilligendienst.

    Was ist ein anerkannter Dienst?
    Was ist ein anerkannter Dienst?

    Definition und Bedeutung eines Freiwilligendienst

    Die Anerkennung eines Dienstes hat weitreichende Bedeutung für die Freiwilligen. Sie ermöglicht es ihnen, einen Studienplatz zurückzustellen und später bevorzugt zugelassen zu werden. Außerdem können die Organisationen, die anerkannte Dienste anbieten, eine offizielle Bescheinigung über die Ableistung des Dienstes ausstellen.

    Die Anerkennung erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt. Juristische Personen, die als Träger anerkannt werden möchten, müssen steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen.

    Unterschiede zu nicht-anerkannten Diensten

    Im Gegensatz zu anerkannten Diensten bieten nicht-anerkannte Dienste keine Möglichkeit, einen Studienplatz zurückzustellen oder später bevorzugt zugelassen zu werden. Auch wenn sie dem Gemeinwohl dienen können, erfüllen sie nicht die formalen Kriterien eines anerkannten Dienstes. Dazu gehören beispielsweise:

    • Eine festgelegte Mindestdauer (üblicherweise 12 Monate)
    • Die Zuordnung zu einer Zentralstelle
    • Die Beschäftigung in einem der anerkannten Einsatzbereiche

    Nicht-anerkannte Dienste können dennoch eine wertvolle Erfahrung sein und zur persönlichen Entwicklung beitragen. Sie bieten jedoch nicht die gleichen rechtlichen und finanziellen Vorteile wie anerkannte Dienste, z.B. in Bezug auf Kindergeld, Waisenrente oder Versicherungsschutz.

    Unterschiede zu nicht-anerkannten Diensten
    Unterschiede zu nicht-anerkannten Diensten

    Voraussetzungen für den anerkannten Dienst für die Bewerbung

    Um einen anerkannten Dienst wie den Bundesfreiwilligendienst oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) absolvieren zu können, müssen sowohl die Einsatzstelle als auch die Bewerber*innen bestimmte Kriterien erfüllen. Die Einsatzstelle muss zunächst als solche anerkannt sein. Das bedeutet, dass ihre Aufgaben dem Gemeinwohl dienen und eine fachliche Anleitung der Freiwilligen gewährleistet ist. Zudem müssen die Tätigkeiten der Freiwilligen ihrer Qualifikation und ihrem Alter entsprechen, um eine optimale Verbindung zwischen Dienst und persönlicher Entwicklung zu schaffen.

    Qualifikationen und Zulassungskriterien für den Beruf

    Die Zulassungskriterien für Bewerber*innen variieren je nach Art des Dienstes. Für den Bundesfreiwilligendienst gibt es keine formalen Bildungsvoraussetzungen, jedoch müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein. Das FSJ und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) richten sich hingegen an junge Menschen unter 27 Jahren, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Spezielle Qualifikationen sind in der Regel nicht erforderlich, allerdings können bestimmte Einsatzbereiche wie Krankenhäuser oder Pflegeheime eine Ausbildung im medizinischen oder sozialen Bereich voraussetzen.

    qualifications and admission criteria for the profession
    Qualifikationen und Zulassungskriterien für den Beruf

    Wichtigste Schritte zur Anerkennung bei Hochschulstart

    Um als Einsatzstelle für einen anerkannten Dienst zugelassen zu werden, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Zentralstelle eingereicht werden. Diese prüft, ob die Einrichtung die erforderlichen Kriterien erfüllt, und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter. Nach einer positiven Prüfung erteilt das Bundesamt die Anerkennung.

    Bewerber*innen für einen Freiwilligendienst müssen sich direkt bei den anerkannten Einsatzstellen oder den entsprechenden Trägern, wie den Maltesern, bewerben. Das Auswahlverfahren berücksichtigt dabei persönliche Motivation, soziale Kompetenzen und die Bereitschaft, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Dabei können bis zu 10 Punkte im Rahmen des AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) vergeben werden, wenn der Dienst als Auswahlkriterium herangezogen wird.

    Ein abgeschlossener anerkannter Dienst kann später bei der Vergabe von Studienplätzen in Humanmedizin oder Zahnmedizin eine Rolle spielen. Besonders bei Ranggleichheit nach Abiturnote und Wartezeit wird dieser Dienst berücksichtigt. Dies gilt für Bewerbungen zum Sommersemester sowie zum Wintersemester.

    Interessierte sollten sich frühzeitig über die Bewerbungsmodalitäten und spezifischen Regelungen der Hochschulen informieren. Hochschulstart stellt hierzu umfassende Informationen bereit, ebenso wie Plattformen wie ADIA, die Bewerber*innen Unterstützung bei der Studienwahl bieten. Wer sich für ein Studium im Ausland interessiert, kann ebenfalls prüfen, ob dort ein Freiwilligendienst als Qualifikationsnachweis anerkannt wird. Bei weiteren Fragen lohnt es sich, die Hochschulen direkt zu kontaktieren, um individuelle Möglichkeiten für den Studienbeginn zu klären.